Aktualisiert 08/09/2026
Tritt in Kraft am 23/09/2026

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 25 - Delegierte Verordnung 2026/1167

Artikel 25

Einstufung in Stufe 2 der Ereignisart der Stufe 1 „Interner Betrug“

Die Institute stufen jedes gemäß Artikel 24 als „Interner Betrug“ eingestufte Verlustereignis in eine der folgenden Kategorien der Stufe 2 ein:

Einstufung in Stufe 2 von „Interner Betrug“

Beschreibung

Laufende Nummer

Bestechung und Korruption

Bestechung oder Korruption durch eine interne Partei des Instituts.

1.1

Interner Betrug zum Nachteil des Instituts

Betrug, der von einer internen Partei zulasten des Instituts begangen wurde. Diese Kategorie umfasst den Diebstahl oder die Manipulation von Daten und unseriöse Handelsereignisse, einschließlich solcher, die durch Insider-Geschäfte und die Manipulation von Positionen, Risiken und Gewinn- und Verlustrechnungen begangen werden.

1.2

Interner Betrug zum Nachteil anderer Interessenträger

Betrug, der von einer internen Partei zulasten externer Parteien des Instituts, einschließlich Kunden und Dritten, begangen wurde. Diese Kategorie umfasst den Diebstahl oder die Manipulation von Daten und unseriöse Handelsereignisse, einschließlich solcher, die durch Insider-Geschäfte und die Manipulation von Positionen, Risiken und Gewinn- und Verlustrechnungen begangen werden.

1.3