Artikel 80
Aufhebung
Der Beschluss 2009/78/EG der Kommission zur Einsetzung des CEBS wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.
Artikel 80
Aufhebung
Der Beschluss 2009/78/EG der Kommission zur Einsetzung des CEBS wird mit Wirkung vom 1. Januar 2011 aufgehoben.