Aktualisiert 04/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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ANHANG II - Verordnung 66/2010 (EU-Umweltzeichen-Verordnung)

ANHANG II

MUSTER FÜR DAS EU-UMWELTZEICHEN

Das EU-Umweltzeichen entspricht dem nachstehenden Muster:

Muster:

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Fakultatives Muster mit Textfeld (die Möglichkeit der Verwendung des Textfelds und der dort eingefügte Text wird in den relevanten Produktgruppenkriterien festgelegt):

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Die Registriernummer des EU-Umweltzeichens erscheint ebenfalls auf dem Produkt. Sie wird wie folgt angegeben:

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Hierbei steht xxxx für das Land der Registrierung, yyy für die Produktgruppe und zzzzz für die Nummer, die die zuständige Stelle vergeben hat.

Das Zeichen, das fakultative Zeichen mit Textfeld und die Registriernummer werden entweder in zwei Farben gedruckt (Pantone 347 Grün für die Blätter und den Stiel, das „Є“-Symbol, die Internet-Adresse und die Abkürzung „EU“, Pantone 279 für alle anderen Elemente, den Text und die Randlinien) oder in Schwarz auf weißem Grund oder in Weiß auf schwarzem Grund.