Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Regulierungsansatz eingeführt, um die Integrität, Transparenz, Verantwortung, gute Unternehmensführung und Verlässlichkeit von Ratingtätigkeiten zu fördern und zur Verbesserung der Qualität von in der Gemeinschaft abgegebenen Ratings beizutragen, um auf diese Weise zu einem reibungslos funktionierenden Binnenmarkt beizutragen und ein hohes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz zu gewährleisten. Die Verordnung legt die Bedingungen für die Abgabe von Ratings sowie Organisations- und Verhaltensregeln für Ratingagenturen fest, die deren Unabhängigkeit fördern und Interessenkonflikte vermeiden sollen.