Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (5)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 38 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 38 - Verordnung 1060/2009 (CRAR)

Artikel 38

Ausschussverfahren

(1)  
Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 2001/528/EG der Kommission ( 17 ) eingesetzten Europäischen Wertpapierausschuss unterstützt.
(3)  

Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.


( 17 )  ABl. L 191 vom 13.7.2001, S. 45.