Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 209 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 209 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 209

Prämien für neue Geschäfte

Die Prämien für neue Geschäfte müssen — von angemessenen versicherungsmathematischen Hypothesen ausgehend — hoch genug sein, damit das Lebensversicherungsunternehmen all seinen Verpflichtungen nachkommen und insbesondere angemessene versicherungstechnische Rückstellungen bilden kann.

Hierbei kann allen Aspekten der Finanzlage des Lebensversicherungsunternehmens Rechnung getragen werden, ohne dass Mittel, die keine Prämien sind und nicht von Prämien stammen, systematisch und auf Dauer in einer Weise eingebracht werden, die die Solvenz des betreffenden Unternehmens langfristig gefährden könnte.