Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 187 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 187

Versicherungsbedingungen

Zu den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen gehören nicht die Bedingungen, mit denen im Einzelfall das zu versichernde Risiko beschrieben wird.