Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 1

Gegenstand

Diese Richtlinie legt Vorschriften für Folgendes fest:

1.

die Aufnahme und Ausübung der selbstständigen Tätigkeiten der Direktversicherung sowie der Rückversicherung in der Gemeinschaft;

2.

der Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen;

3.

der Sanierung und Liquidation von Direktversicherungsunternehmen.