Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (4)
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Artikel 311 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 28/01/2025. Bitte konsultieren Sie die Richtlinie 2025/2, um die Änderungen einzusehen.

Artikel 311

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 308a gilt ab dem 1. April 2015.

Die Artikel 1, 2, 3, 5 bis 9, 11, 12, 15, 16, 17, 19 bis 22, 24, 25, 33, 57 bis 66, 69, 70, 73, 145, 147, 149 bis 161, 168 bis 171, 174 bis 177, 179 bis 184, 186 bis 189, 191, 193 bis 209, 267 bis 300, 302, 305 bis 308 und die Anhänge I, II, V, VI und VII gelten ab dem 1. Januar 2016.

Die Kommission kann vor dem in Absatz 3 genannten Datum delegierte Rechtsakte und technische Regulierungs- und Durchführungsstandards erlassen.