Artikel 310a
Personal und Ressourcen der EIOPA
Die EIOPA nimmt eine Bewertung des Personal- und Ressourcenbedarfs vor, der sich aus der Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Aufgaben aufgrund dieser Richtlinie ergibt, und unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen entsprechenden Bericht.