Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
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Artikel 310a - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 310a

Personal und Ressourcen der EIOPA

Die EIOPA nimmt eine Bewertung des Personal- und Ressourcenbedarfs vor, der sich aus der Wahrnehmung ihrer Befugnisse und Aufgaben aufgrund dieser Richtlinie ergibt, und unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen entsprechenden Bericht.