Artikel 234
Delegierte Rechtsakte zu den Artikeln 220 bis 229 und 230 bis 233
Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte zur näheren Bestimmung der in den Artikeln 220 bis 229 dargelegten technischen Grundsätze und Methoden sowie zur Anwendung der Artikel 230 bis 233, die die wirtschaftliche Beschaffenheit bestimmter rechtlicher Strukturen widerspiegeln.