Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 36 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 36

Die gesetzlichen Vorschriften oder die Satzung der Investmentgesellschaft regeln die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verwahrstelle und sehen Regelungen vor, die den Schutz der Anteilinhaber bei diesem Wechsel gewährleisten.