Aktualisiert 04/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
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ANHANG II - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

ANHANG II

Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind

Anlageverwaltung.

Administrative Tätigkeiten:

a)

gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen;

b)

Kundenanfragen;

c)

Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen);

d)

Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften;

e)

Führung des Anlegerregisters;

f)

Gewinnausschüttung;

g)

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;

h)

Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate);

i)

Führung von Aufzeichnungen.

Vertrieb.