Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (3)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 26 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 26 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 26

Die gesetzlichen Vorschriften oder die Vertragsbedingungen des Investmentfonds regeln die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle und sehen Regelungen vor, die den Schutz der Anteilinhaber bei diesem Wechsel gewährleisten.