Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 37 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 37 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 37

Für die Zwecke dieses Kapitels schließt ein OGAW die dazugehörigen Teilfonds ein.