ANHANG II
Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind
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Anlageverwaltung.
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Administrative Tätigkeiten:
a)
gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen;
b)
Kundenanfragen;
c)
Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen);
d)
Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften;
e)
Führung des Anlegerregisters;
f)
Gewinnausschüttung;
g)
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;
h)
Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate);
i)
Führung von Aufzeichnungen.
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Vertrieb.