Aktualisiert 18/10/2024
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf ANHANG II beruht oder ihn konkretisiert.
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ANHANG II

ANHANG II

Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind

— 
Anlageverwaltung.
— 
Administrative Tätigkeiten:
a) 

gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen;

b) 

Kundenanfragen;

c) 

Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen);

d) 

Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften;

e) 

Führung des Anlegerregisters;

f) 

Gewinnausschüttung;

g) 

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;

h) 

Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate);

i) 

Führung von Aufzeichnungen.

— 
Vertrieb.