Artikel 3
Eingang der Mitteilung und Empfangsbestätigung
Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung übersendet die zuständige Behörde dem mitteilenden Rechtsträger auf elektronischem Weg und/oder in Papierform eine Empfangsbestätigung. Die Empfangsbestätigung enthält die Kontaktdaten der Dienststelle, der Funktion oder des Bediensteten der zuständigen Behörde, die bzw. der die Mitteilung bearbeitet.