Artikel 1
Kriterien und Faktoren für die Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention
Bei der Bestimmung, ob erhebliche Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes oder eine Bedrohung für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Märkte für Kryptowerte oder für die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder von Teilen dieses Finanzsystems bestehen, trägt die ESMA folgenden Faktoren und Kriterien Rechnung:
a) |
dem Grad an Komplexität des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder der Art der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) mit Blick auf die gemäß Buchstabe c beurteilte Art des Kunden, der an der Tätigkeit oder Praxis beteiligt ist oder an den der Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) vermarktet oder verkauft wird, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
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b) |
dem Umfang möglicher negativer Auswirkungen, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
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c) |
der Art der Kunden, die an einer Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) beteiligt ist oder an die ein Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) vermarktet oder verkauft wird, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
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d) |
dem Grad an Transparenz des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder der Art der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt), wobei Folgendes überprüft wird:
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e) |
den besonderen Merkmalen oder Komponenten des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt); |
f) |
Existenz und Grad einer Diskrepanz zwischen der erwarteten Rendite oder dem erwarteten Gewinn für die Anleger und dem Verlustrisiko, das bei dem Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) besteht, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
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g) |
wie problemlos und zu welchen Kosten Anleger den betreffenden Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) veräußern oder auf einen anderen Kryptowert oder ein anderes Produkt umsteigen können, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
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h) |
der Bepreisung und den damit zusammenhängenden Kosten des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder der Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt), wobei insbesondere einer der folgenden Aspekte berücksichtigt wird:
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i) |
der bei dem Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) üblichen Verkaufspraxis, wobei insbesondere Folgendes berücksichtigt wird:
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j) |
der Finanz- und Geschäftslage des Emittenten eines Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder eines Krypto-Dienstleistungsanbieters, wobei insbesondere einer der folgenden Aspekte berücksichtigt wird:
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k) |
ob zu einem Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) vom Emittenten, Anbieter oder Dienstleistungsanbieter unzureichende oder nicht verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, um es den Marktteilnehmern, an die sich diese Informationen richten, zu ermöglichen, unter Berücksichtigung von Art und Typ des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) eine fundierte Entscheidung zu treffen; |
l) |
ob der Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) für die Performance der Geschäfte, die die Teilnehmer oder Anleger am relevanten Markt eingehen, ein hohes Risiko darstellt; |
m) |
ob die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) die Integrität des Preisbildungsprozesses am betreffenden Markt erheblich beeinträchtigen würde, sodass der Preis oder Wert des betreffenden Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) nicht länger entsprechend den legitimen Marktkräften von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, oder sodass die Marktteilnehmer die an diesem Markt gebildeten Preise oder die Handelsvolumen nicht mehr als verlässliche Grundlage für ihre Anlageentscheidungen heranziehen können; |
n) |
ob die Merkmale eines Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) diesen besonders anfällig für Finanzkriminalität machen, und insbesondere, ob diese Merkmale die Verwendung des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) für folgende Zwecke begünstigen könnten:
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o) |
ob die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) ein besonders hohes Risiko für die Widerstandsfähigkeit oder die reibungslose Funktionsweise von Märkten und deren Infrastruktur darstellt; |
p) |
ob der Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder die Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) ein hohes Verwerfungsrisiko für Finanzinstitute mit sich bringt, die für das Finanzsystem der Union als bedeutsam angesehen werden; |
q) |
der Relevanz des Vertriebs des Kryptowerts (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) als Finanzierungsquelle für den Emittenten; |
r) |
ob ein Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder eine Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) für den Markt oder die zugrunde liegende Infrastruktur, einschließlich der für Emission, Speicherung und Transfer verwendeten DLT-Netze mit Risiken verbunden ist; |
s) |
ob ein Kryptowert (bei dem es sich weder um ein vermögenswertereferenziertes Token noch um ein E-Geld-Token handelt) oder eine Tätigkeit oder Praxis im Zusammenhang mit Kryptowerten (bei denen es sich weder um vermögenswertereferenzierte Token noch um E-Geld-Token handelt) das Vertrauen der Anleger in das Finanzsystem gefährden könnte. |