Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 23/03/2023

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
03/03/2023
Delegierte Verordnung 2023/450 veröffentlicht im ABl.
31/01/2022
ESMA91-372-1705
Finaler Entwurf veröffentlicht
12/07/2021
ESMA70-151-3273
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2023/450

Delegierte Verordnung (EU) 2023/450 der Kommission vom 25. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Reihenfolge, in der CCPs die in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 genannte Entschädigung zu zahlen haben, der Höchstzahl von Jahren, in denen CCPs einen Anteil ihres Jahresgewinns für solche Zahlungen an Inhaber von einen Anspruch auf ihre künftigen Gewinne begründenden Instrumenten verwenden müssen, und des für diese Zahlungen zu verwendenden Höchstanteils an diesen Gewinnen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Reihenfolge, in der die in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 genannte Entschädigung zu zahlen istArtikel 2 - Höchstanteil an den Jahresgewinnen der CCP, der für Zahlungen im Zusammenhang mit Instrumenten, die einen Anspruch auf künftige Gewinne der CCP begründen, zu verwenden istArtikel 3 - Höchstzahl von Jahren, in denen der Inhaber bis zum Ausgleich des Verlusts Anspruch auf Zahlungen der CCP hatArtikel 4 - Inkrafttreten