Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 2 - Anforderungen an Format und Sprache des Musters für das Anlagebasisinformationsblatt

Artikel 2

Anforderungen an Format und Sprache des Musters für das Anlagebasisinformationsblatt

(1)   Die in Artikel 1 genannten Informationen werden in einer leicht lesbaren Weise dargestellt und so formuliert, dass sie auch für potenzielle nicht kundige Anleger nachvollziehbar sind, wobei mögliche Verständnisschwierigkeiten, die sich aus der Art, dem Umfang und der Komplexität des Schwarmfinanzierungsangebots ergeben, berücksichtigt werden.

(2)   Die im Anlagebasisinformationsblatt verwendete Sprache muss klar und knapp sein und auf Fachtermini ist zu verzichten, wenn diese durch allgemein verständliche Wörter ausgedrückt werden können.