Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 4 - Delegierte Verordnung 2022/1455

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. April 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN