Artikel 2
Berechnung der Anforderung für fixe Gemeinkosten für Waren- und Emissionszertifikatehändler
Waren- und Emissionszertifikatehändler können Aufwendungen für Rohstoffe im Zusammenhang mit einer Wertpapierfirma abziehen, die mit Derivaten der zugrunde liegenden Ware handelt.