Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 2 - Berechnung der Anforderung für fixe Gemeinkosten für Waren- und Emissionszertifikatehändler

Artikel 2

Berechnung der Anforderung für fixe Gemeinkosten für Waren- und Emissionszertifikatehändler

Waren- und Emissionszertifikatehändler können Aufwendungen für Rohstoffe im Zusammenhang mit einer Wertpapierfirma abziehen, die mit Derivaten der zugrunde liegenden Ware handelt.