Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 18 - Delegierte Verordnung 2021/473

Artikel 18

Ganzheitliche Bewertung der Risiken und Renditen des PEPP

Für die Zwecke der Artikel 3, 4, 5, 10 und 14 wenden die PEPP-Anbieter die in Anhang III dargelegten Methoden an.