Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 12/12/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
07/12/2021
Delegierte Verordnung 2021/2155 veröffentlicht im ABl.
21/01/2021
EBA/RTS/2021/01
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2020
EBA/CP/2020/08
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/2155

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2155 der Kommission vom 13. August 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Bestimmung der Klassen von Instrumenten, die die Bonität einer Wertpapierfirma unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln, sowie zur Bestimmung möglicher alternativer Regelungen, die für eine Verwendung zu Zwecken der variablen Vergütung geeignet sind (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Klassen von Instrumenten, die die Bonität einer Wertpapierfirma unter der Annahme der Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln und die für eine Verwendung zu Zwecken der variablen Vergütung geeignet sindArtikel 2 - Bedingungen für Klassen von Instrumenten des zusätzlichen KernkapitalsArtikel 3 - Bedingungen für Klassen von Instrumenten des ErgänzungskapitalsArtikel 4 - Bedingungen für Klassen anderer InstrumenteArtikel 5 - Herabschreibungs-, Aufwertungs- und UmwandlungsverfahrenArtikel 6 - Alternative RegelungenArtikel 7 - Inkrafttreten