Artikel 5
Bedingungen zur Gewährleistung einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Referenzwert-Methodik
Referenzwert-Administratoren bewahren einen dokumentierten Prüfpfad der Berechnung des Referenzwerts auf, einschließlich jeglicher Bewertungen der Belastbarkeit der Methodik und der Ergebnisse von Rückvergleichen.