Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 02/09/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
13/08/2021
Delegierte Verordnung 2021/1352 veröffentlicht im ABl.
29/09/2020
ESMA80-187-608
Finaler Entwurf veröffentlicht
09/03/2020
ESMA70-156-1464
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/1352

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1352 der Kommission vom 6. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Bedingungen, die eine den Qualitätsanforderungen entsprechende Methodik für die Bestimmung eines Referenzwerts gewährleisten (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Bedingungen zur Gewährleistung einer robusten und zuverlässigen Referenzwert-MethodikArtikel 2 - Bedingungen zur Gewährleistung einer Referenzwert-Methodik, die klare Vorschriften dazu enthält, wie und wann bei der Bestimmung des Referenzwerts ein Ermessensspielraum ausgeübt werden kannArtikel 3 - Bedingungen zur Gewährleistung einer Methodik, die genau und kontinuierlich ist und einer Validierung, einschließlich gegebenenfalls Rückvergleichen mit verfügbaren Transaktionsdaten, unterzogen werden kannArtikel 4 - Bedingungen zur Gewährleistung einer Methodik, die belastbar ist und sicherstellt, dass der Referenzwert vor dem Hintergrund eines möglichst breiten Spektrums unterschiedlicher Umstände berechnet werden kann, ohne dass seine Integrität gefährdet wirdArtikel 5 - Bedingungen zur Gewährleistung einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Referenzwert-MethodikArtikel 6 - Inkrafttreten und Anwendung