Artikel 6
Aktualisierungen
Zusätzlich zu den in Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannten Fällen ist eine Aktualisierung der Referenzwert-Erklärung erforderlich, wenn die in der Erklärung enthaltenen Informationen nicht mehr korrekt oder hinreichend genau sind, sowie jedenfalls in folgenden Fällen:
a) |
Wenn sich die Art des Referenzwerts ändert; |
b) |
wenn eine wesentliche Änderung der für die Bestimmung des Referenzwerts verwendeten Methodik oder, falls die Referenzwert-Erklärung für eine Referenzwert-Familie gilt, der für die Bestimmung eines Referenzwerts innerhalb der Referenzwert-Familie verwendeten Methodik vorliegt. |