Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 10. März 2019 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 11. November 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER