Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Spezifizierung der

1.

Kriterien für die zeitliche Staffelung der Beiträge zum Fonds nach Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014;

2.

Kriterien für die Festlegung der Anzahl von Jahren, um die die in Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 angegebene Aufbauphase nach Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 verlängert werden kann;

3.

Kriterien für die Festlegung der in Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 vorgesehenen jährlichen Beiträge;

4.

Umstände und Bedingungen, unter denen die Zahlung außerordentlicher nachträglich erhobener Beiträge nach Artikel 71 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 teilweise oder ganz aufgeschoben werden kann.