Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 11 - Auftragsanweisungen

Artikel 11

Auftragsanweisungen

Betreiber von Handelsplätzen führen Aufzeichnungen über sämtliche für jeden Auftrag eingegangenen Anweisungen, wie in Abschnitt J von Tabelle 2 des Anhangs vorgegeben.