Artikel 1
Für die Registrierung erforderliche Angaben
Eine Drittlandfirma, die gemäß Artikel 46 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 die Zulassung für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder die Ausübung von Anlagetätigkeiten in der gesamten Union beantragt, übermittelt der ESMA folgende Angaben:
a) den vollständigen Namen des Unternehmens, d. h. die Firma und etwaige sonstige von ihm im Geschäftsverkehr verwendete Namen;
b) die Kontaktdaten der Firma einschließlich der Anschrift, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ihrer Hauptverwaltung;
c) die Kontaktdaten des für den Antrag zuständigen Mitarbeiters einschließlich der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse;
d) die Website, sofern vorhanden;
e) die nationale Identifikationsnummer der Firma, sofern vorhanden;
f) die Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) der Firma, sofern vorhanden;
g) den Business Identifier Code (BIC) der Firma, sofern vorhanden;
h) Name und Anschrift der für die Beaufsichtigung der Firma zuständigen Behörde des Drittlandes; wenn mehr als eine Aufsichtsbehörde verantwortlich ist, sind die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche jeder einzelnen Aufsichtsbehörde anzugeben;
i) den Link zum Register jeder einzelnen zuständigen Behörde des Drittlandes, sofern verfügbar;
j) Angaben darüber, für welche Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen die Firma in dem Land, in dem sie ihren Sitz hat, zugelassen ist;
k) Angaben darüber, welche Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten in der Union ausgeführt werden sollen, einschließlich etwaiger Nebendienstleistungen.