Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/07/2022
Änderungen
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Artikel 1 - Allgemeine Überwachungspflichten

Artikel 1

Allgemeine Überwachungspflichten

Handelsplätze müssen Vorkehrungen für die laufende Überwachung der Positionen treffen, die Halter von Endpositionen und Mutterunternehmen in jedem Warenderivat, das an ihren Handelsplätzen gehandelt wird, halten.