Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 15/08/2022
Änderungen
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Artikel 4 - Durchführungsverordnung 2017/1093

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.