ANHANG I
Format der wöchentlichen Berichte
Tabelle 1
Wöchentliche Berichte
{Name des Handelsplatzes} {Kennung des Handelsplatzes} {Bezugsdatum des wöchentlichen Berichts} {Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung} {Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon} {Produktcode des Handelsplatzes} {Berichtsstatus} |
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Angabe der Größe der Position |
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Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute |
Investitionsfonds |
Sonstige Finanzinstitute |
Gewerbliche Unternehmen |
Betreiber mit Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG |
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Kaufposition |
Verkaufsposition |
Kaufposition |
Verkaufsposition |
Kaufposition |
Verkaufsposition |
Kaufposition |
Verkaufsposition |
Kaufposition |
Verkaufsposition |
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Anzahl der Positionen |
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Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken |
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Sonstige |
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Insgesamt |
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Veränderungen seit dem letzten Bericht (±) |
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Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken |
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Sonstige |
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Insgesamt |
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Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen |
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Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken |
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Sonstige |
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Insgesamt |
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Anzahl der Personen, die in den einzelnen Kategorien Positionen halten |
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Kombiniert |
Kombiniert |
Kombiniert |
Kombiniert |
Kombiniert |
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Insgesamt |
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Tabelle 2
Legende zu Tabelle 3
ZEICHEN |
DATENTYP |
DEFINITION |
{ALPHANUM-n} |
Bis zu n alphanumerische Zeichen |
Freitextfeld. |
{DECIMAL-n/m} |
Dezimalzahl mit bis zu n Stellen insgesamt, wovon bis zu m Stellen Nachkommastellen sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte: — Dezimalzeichen ist ein Punkt (.); — negativen Zahlen wird ein Minuszeichen (–) vorangestellt; Werte werden gegebenenfalls gerundet und nicht gekürzt. |
{DATEFORMAT} |
Datumsformat nach ISO 8601 |
Das Datum ist in folgendem Format anzugeben: JJJJ-MM-TT. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
Datums- und Zeitformat nach ISO 8601 |
— Datum und Uhrzeit in folgendem Format: — JJJJ-MM-TTThh:mm:ss.ffffffZ. — „JJJJ“ bezeichnet das Jahr. — „MM“ bezeichnet den Monat. — „TT“ bezeichnet den Tag. — „T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ verwendet werden soll. — „hh“ bezeichnet die Stunde. — „mm“ bezeichnet die Minute. — „ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde. — Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit). Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben. |
{MIC} |
4 alphanumerische Zeichen |
Marktidentifikationscode (MIC) gemäß ISO 10383. |
{INTEGER-n} |
Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt. |
Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte. |
Tabelle 3
Tabelle der für jedes Warenderivat, Emissionszertifikat oder Derivat für die Zwecke des Artikels 1 auszufüllenden Felder
FELD |
ZU MELDENDE ANGABEN |
BERICHTSFORMAT |
Name des Handelsplatzes |
Vollständiger Name des Handelsplatzes. |
{ALPHANUM-350} |
Kennung des Handelsplatzes |
Segment-MIC des Handelsplatzes nach ISO 10383. Ist kein Segment-MIC verfügbar, ist der Operating-MIC zu verwenden. |
{MIC} |
Bezugsdatum des wöchentlichen Berichts |
Datum des Freitags der Kalenderwoche, an dem die Position gehalten wird. |
{DATEFORMAT} |
Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung |
Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung des Berichts auf der Website des Handelsplatzes. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon |
Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon anhand des Produktcodes des Handelsplatzes. |
{ALPHANUM-350} |
Produktcode des Handelsplatzes |
Einheitliche und eindeutige alphanumerische Kennung, die der Handelsplatz bei Gruppierung von Kontrakten im gleichen Produkt, aber mit unterschiedlichen Fälligkeiten und unterschiedlichem Ausübungspreis verwendet. |
{ALPHANUM-12} |
Berichtsstatus |
Angabe, ob es sich um einen neuen Bericht oder um Stornierung oder Änderung eines früheren Berichts handelt. Wird ein früher eingereichter Bericht storniert oder geändert, sollte ein Bericht mit allen Einzelheiten des ursprünglichen Berichts übermittelt und als Berichtsstatus „CANC“ angegeben werden. Bei Änderungen sollte ein neuer Bericht mit allen Einzelheiten des ursprünglichen Berichts und allen erforderlichen Angaben zu den vorgenommenen Änderungen übermittelt und als Berichtsstatus „AMND“ angegeben werden. |
„NEWT“ — Neu „CANC“ — Stornierung „AMND“ — Änderung |
Anzahl der Positionen |
Aggregierte Größe der offenen Kontraktpositionen, die am Freitag am Ende des Handelstages gehalten werden. Die Größe sollte entweder als Anzahl der Lose (bei Angabe der Positionslimits in Losen) oder als Einheiten des Basiswerts ausgedrückt werden. Optionskontrakte fließen in die Aggregation ein und werden als Delta-Äquivalent gemeldet. |
{DECIMAL-15/2} |
Angabe der Größe der Position |
Angabe der zur Meldung der Anzahl der Positionen verwendeten Einheiten. |
„LOTS“ LOTSbei Angabe der Größe der Position in Losenoder bei Angabe der Größe der Position in Losen oder {ALPHANUM-25} — Beschreibung der verwendeten Einheiten bei Angabe der Größe der Position in Einheiten des Basiswerts |
Veränderungen seit dem letzten Bericht (±) |
Größe der Position, der entnommen werden kann, ob im Vergleich zum vorhergehenden Freitag eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Position eingetreten ist. Bei einer Verkleinerung der Position wird der Zahl ein Minuszeichen (–) vorangestellt. |
{DECIMAL-15/2} |
Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen |
Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen. |
{DECIMAL-5/2} |
Anzahl der Personen, die eine Position in jeder Kategorie halten |
Anzahl der Personen, die in der Kategorie eine Position halten. Liegt die Anzahl der Personen, die eine Position in der Kategorie halten, unter der im delegierten Rechtsakt der Kommission in Bezug auf Artikel 58 Absatz 6 von MiFID II (1) festgelegten Anzahl, wird in diesem Feld ein Punkt (.) angegeben. |
{INTEGER-7} oder {ALPHANUM-1} wenn im Feld ein Punkt (.) anzugeben ist. |
(1)
Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1). |