Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 15/08/2022
Änderungen
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ANHANG I

ANHANG I

Format der wöchentlichen Berichte



Tabelle 1

Wöchentliche Berichte

{Name des Handelsplatzes}

{Kennung des Handelsplatzes}

{Bezugsdatum des wöchentlichen Berichts}

{Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung}

{Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon}

{Produktcode des Handelsplatzes}

{Berichtsstatus}

 

Angabe der Größe der Position

 

Wertpapierfirmen oder Kreditinstitute

Investitionsfonds

Sonstige Finanzinstitute

Gewerbliche Unternehmen

Betreiber mit Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Kaufposition

Verkaufsposition

Kaufposition

Verkaufsposition

Kaufposition

Verkaufsposition

Kaufposition

Verkaufsposition

Kaufposition

Verkaufsposition

Anzahl der Positionen

 

Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungen seit dem letzten Bericht (±)

 

Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen

 

Verringerung von direkt mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Personen, die in den einzelnen Kategorien Positionen halten

 

 

Kombiniert

Kombiniert

Kombiniert

Kombiniert

Kombiniert

Insgesamt

 

 

 

 

 



Tabelle 2

Legende zu Tabelle 3

ZEICHEN

DATENTYP

DEFINITION

{ALPHANUM-n}

Bis zu n alphanumerische Zeichen

Freitextfeld.

{DECIMAL-n/m}

Dezimalzahl mit bis zu n Stellen insgesamt, wovon bis zu m Stellen Nachkommastellen sein können

Numerisches Feld für positive und negative Werte:

— Dezimalzeichen ist ein Punkt (.);

— negativen Zahlen wird ein Minuszeichen (–) vorangestellt;

Werte werden gegebenenfalls gerundet und nicht gekürzt.

{DATEFORMAT}

Datumsformat nach ISO 8601

Das Datum ist in folgendem Format anzugeben:

JJJJ-MM-TT.

{DATE_TIME_FORMAT}

Datums- und Zeitformat nach ISO 8601

— Datum und Uhrzeit in folgendem Format:

— JJJJ-MM-TTThh:mm:ss.ffffffZ.

— „JJJJ“ bezeichnet das Jahr.

— „MM“ bezeichnet den Monat.

— „TT“ bezeichnet den Tag.

— „T“ bedeutet, dass der Buchstabe „T“ verwendet werden soll.

— „hh“ bezeichnet die Stunde.

— „mm“ bezeichnet die Minute.

— „ss.dddddd“ bezeichnet die Sekunde und den Bruchteil einer Sekunde.

— Z bezeichnet die UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit).

Datum und Uhrzeit sind als UTC-Zeit anzugeben.

{MIC}

4 alphanumerische Zeichen

Marktidentifikationscode (MIC) gemäß ISO 10383.

{INTEGER-n}

Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt.

Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte.



Tabelle 3

Tabelle der für jedes Warenderivat, Emissionszertifikat oder Derivat für die Zwecke des Artikels 1 auszufüllenden Felder

FELD

ZU MELDENDE ANGABEN

BERICHTSFORMAT

Name des Handelsplatzes

Vollständiger Name des Handelsplatzes.

{ALPHANUM-350}

Kennung des Handelsplatzes

Segment-MIC des Handelsplatzes nach ISO 10383. Ist kein Segment-MIC verfügbar, ist der Operating-MIC zu verwenden.

{MIC}

Bezugsdatum des wöchentlichen Berichts

Datum des Freitags der Kalenderwoche, an dem die Position gehalten wird.

{DATEFORMAT}

Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung

Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung des Berichts auf der Website des Handelsplatzes.

{DATE_TIME_FORMAT}

Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon

Bezeichnung des Warenderivatkontrakts, des Emissionszertifikats oder des Derivats davon anhand des Produktcodes des Handelsplatzes.

{ALPHANUM-350}

Produktcode des Handelsplatzes

Einheitliche und eindeutige alphanumerische Kennung, die der Handelsplatz bei Gruppierung von Kontrakten im gleichen Produkt, aber mit unterschiedlichen Fälligkeiten und unterschiedlichem Ausübungspreis verwendet.

{ALPHANUM-12}

Berichtsstatus

Angabe, ob es sich um einen neuen Bericht oder um Stornierung oder Änderung eines früheren Berichts handelt.

Wird ein früher eingereichter Bericht storniert oder geändert, sollte ein Bericht mit allen Einzelheiten des ursprünglichen Berichts übermittelt und als Berichtsstatus „CANC“ angegeben werden.

Bei Änderungen sollte ein neuer Bericht mit allen Einzelheiten des ursprünglichen Berichts und allen erforderlichen Angaben zu den vorgenommenen Änderungen übermittelt und als Berichtsstatus „AMND“ angegeben werden.

„NEWT“ — Neu

„CANC“ — Stornierung

„AMND“ — Änderung

Anzahl der Positionen

Aggregierte Größe der offenen Kontraktpositionen, die am Freitag am Ende des Handelstages gehalten werden. Die Größe sollte entweder als Anzahl der Lose (bei Angabe der Positionslimits in Losen) oder als Einheiten des Basiswerts ausgedrückt werden.

Optionskontrakte fließen in die Aggregation ein und werden als Delta-Äquivalent gemeldet.

{DECIMAL-15/2}

Angabe der Größe der Position

Angabe der zur Meldung der Anzahl der Positionen verwendeten Einheiten.

„LOTS“ LOTSbei Angabe der Größe der Position in Losenoder

bei Angabe der Größe der Position in Losen

oder

{ALPHANUM-25} — Beschreibung der verwendeten Einheiten bei Angabe der Größe der Position in Einheiten des Basiswerts

Veränderungen seit dem letzten Bericht (±)

Größe der Position, der entnommen werden kann, ob im Vergleich zum vorhergehenden Freitag eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Position eingetreten ist.

Bei einer Verkleinerung der Position wird der Zahl ein Minuszeichen (–) vorangestellt.

{DECIMAL-15/2}

Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen

Prozentsatz der gesamten offenen Kontraktpositionen.

{DECIMAL-5/2}

Anzahl der Personen, die eine Position in jeder Kategorie halten

Anzahl der Personen, die in der Kategorie eine Position halten.

Liegt die Anzahl der Personen, die eine Position in der Kategorie halten, unter der im delegierten Rechtsakt der Kommission in Bezug auf Artikel 58 Absatz 6 von MiFID II (1) festgelegten Anzahl, wird in diesem Feld ein Punkt (.) angegeben.

{INTEGER-7}

oder

{ALPHANUM-1} wenn im Feld ein Punkt (.) anzugeben ist.

(1)   

Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 1).