Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/08/2022
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Artikel 91 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 91

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 3. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.