Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG I

ANHANG I

N 00.01 – Mitteilungskennung

 

 

 

 

 

 

Spalten

Kennung

10

Zeilen

Mitteilungskennung

10

 

Datum der Mitteilung

20

 

Art der Mitteilung

30

 

Stichtag für die Meldebögen N01.01 und N01.02

40

 

Stichtag für den Meldebogen N02.00

50

 

In der Mitteilung verwendete Währung

60

 

Name des Instituts oder Unternehmens

70

 

Code

80

 

Art des Codes

90

 

Kontaktperson

100

 

E-Mail

110

 

Telefon

120

 

 

 

 

 

N 01.01 – Undurchführbarkeit der vertraglichen Anerkennung des Bail-in nach Vertrag/Instrument

 

 

Art der Mitteilung

 

 

 


VERBINDLICHKEITSKENNUNG

WESENTLICHE ÄNDERUNG?

ENDFÄLLIGKEITSDATUM

VERLÄNGERBAR?

HÄUFIGKEIT DER VERLÄNGERUNG

VERTRAG/INSTRUMENT

UNDURCHFÜHRBARKEIT

GEGENPARTEI

BESCHREIBUNG

ART DER VERBINDLICHKEIT

ANWENDBARES RECHT

RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE NACH DEM RECHT EINES DRITTLANDES

RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE IM GRÜNDUNGSMITGLIEDSTAAT

NENNWERT IN DER WICHTIGSTEN URSPRÜNGLICHEN WÄHRUNG

WICHTIGSTE URSPRÜNGLICHE WÄHRUNG

NENNWERT IN DER LANDESWÄHRUNG

BEDINGUNGEN

KATEGORIE

GRÜNDE, AUS DENEN DIE BEDINGUNGEN ALS ERFÜLLT ANGESEHEN WERDEN

RECHTSGUTACHTEN?

NAME

CODE

ART DES CODES

NATIONALER CODE

0010

0020

0030

0040

0050

0060

0070

0080

0090

0100

0110

0120

0130

0140

0150

0160

0170

0180

0190

0200

0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N 01.02 – Undurchführbarkeit der vertraglichen Anerkennung des Bail-in nach Kategorie

 

 

 

 

 

KATEGORIE

GESAMTWERT DER VERBINDLICHKEITEN IN LANDESWÄHRUNG JE KATEGORIE

GRÜNDE, AUS DENEN DIE KATEGORIEN/BEDINGUNGEN ALS ERFÜLLT ANGESEHEN WERDEN

RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE

ANZAHL DER ZUGRUNDE LIEGENDEN VERBINDLICHKEITEN

0010

0020

0030

0040

0050

 

 

 

 

 

N 02.00 – Insolvenzklassen für Verbindlichkeiten

RANG IN DER INSOLVENZRANGFOLGE

 

 

NENNWERT DER GESAMTVERBINDLICHKEITEN, DIE DER ABWICKLUNGSBEHÖRDE GEGENWÄRTIG MITGETEILT WERDEN

AUSSTEHENDE GESAMTVERBINDLICHKEITEN IM INSOLVENZRANG

 

 

DAVON: VOM BAIL-IN AUSGESCHLOSSEN

DAVON: VERBINDLICHKEITEN, DIE UNTER DAS RECHT EINES DRITTLANDES FALLEN

DAVON: OHNE VERTRAGLICHE ANERKENNUNG DES BAIL-IN

DAVON: DER ABWICKLUNGSBEHÖRDE GEGENWÄRTIG MITGETEILT

0010

0020

0030

0040

0050

0060

0070