Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 24/10/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
04/10/2021
Durchführungsverordnung 2021/1751 veröffentlicht im ABl.
23/12/2020
EBA/RTS/2020/13 and EBA/ITS/2020/09
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/07/2020
EBA/CP/2020/15
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2021/1751

Durchführungsverordnung (EU) 2021/1751 der Kommission vom 1. Oktober 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf einheitliche Formate und Meldebögen für Mitteilungen über eine festgestellte Undurchführbarkeit der Aufnahme einer vertraglichen Anerkennung von Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Angaben, die in einer Mitteilung über eine festgestellte Undurchführbarkeit enthalten sein müssenArtikel 2 - Format für die Übermittlung der AngabenArtikel 3 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG IANHANG II - Erläuterungen zum Ausfüllen der Mitteilung über eine festgestellte Undurchführbarkeit der vertraglichen Anerkennung von Herabschreibungs- und UmwandlungsbefugnissenANHANG III - Einheitliches DatenpunktmodellANHANG IV - Validierungsregeln