Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft seit 07/10/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
17/09/2021
Delegierte Verordnung 2021/1527 veröffentlicht im ABl.
23/12/2020
EBA/RTS/2020/13 and EBA/ITS/2020/09
Finaler Entwurf veröffentlicht
24/07/2020
EBA/CP/2020/15
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/1527

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1527 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die vertragliche Anerkennung von Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Bedingungen, unter denen es undurchführbar wäre, die Vertragsklausel nach Artikel 55 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU in bestimmte Kategorien von Verbindlichkeiten aufzunehmenArtikel 2 - Bedingungen, unter denen die Abwicklungsbehörde die Aufnahme der Vertragsklausel nach Artikel 55 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU in bestimmte Kategorien von Verbindlichkeiten verlangen kannArtikel 3 - Der angemessene Zeitraum, den die Abwicklungsbehörde für die Aufnahme der Vertragsklausel vorschreibtArtikel 4 - Inkrafttreten