Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft seit 30/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
10/06/2021
Delegierte Verordnung 2021/930 veröffentlicht im ABl.
16/11/2018
EBA/RTS/2018/04
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/05/2018
EBA/CP/2018/07
Konsultation veröffentlicht
01/03/2017
CP/EBA/2017/02
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2021/930

Delegierte Verordnung (EU) 2021/930 der Kommission vom 1. März 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung von Art, Schwere und Dauer eines Konjunkturabschwungs im Sinne von Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 182 Absatz 1 Buchstabe b jener Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Präzisierung von Art, Schwere und Dauer eines Konjunkturabschwungs Artikel 2 - Die relevanten Indikatoren Artikel 3 - Bestimmung der maßgeblichen Zeitspanne Artikel 4 - Dauer einer Abschwungperiode Artikel 5 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn