Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2017/208

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Oktober 2016

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER