Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. Dezember 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER