Aktualisiert 05/05/2026
In Kraft

Fassung vom: 01/10/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2015/2197

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Artikel 2 | Durchführungsverordnung 2015/2197 | judict