Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/10/2023
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 1 - Durchführungsverordnung 2015/2197

Artikel 1

Die Währungspaare, die die Anforderungen gemäß Artikel 354 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllen, sind im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt.