Delegierte Verordnung (EU) Nr. 523/2014 der Kommission vom 12. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, was eine enge Übereinstimmung zwischen dem Wert der gedeckten Schuldverschreibungen und dem Wert der Aktiva eines Instituts darstellt (Text von Bedeutung für den EWR)