Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 06/03/2022
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Diese Verordnung legt die Standardformulare, -meldebögen und -verfahren für die Notifizierungen fest, die zwecks Ausübung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß Artikel 35 Absatz 6, Artikel 36 Absatz 6 und Artikel 39 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU zu übermitteln sind.