Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft seit 02/07/2014

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
12/06/2014
Durchführungsverordnung 620/2014 veröffentlicht im ABl.
16/12/2013
EBA/ITS/2013/07
Finaler Entwurf veröffentlicht
08/07/2013
EBA/CP/2013/26
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 620/2014

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 620/2014 der Kommission vom 4. Juni 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden von Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Meldetermin und Häufigkeit des Informationsaustauschs über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sindArtikel 3 - Praktischer Ablauf der Informationsübermittlung zwischen den zuständigen BehördenArtikel 4 - Formulare und Bögen für den Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sindArtikel 5 - Ad-hoc-Informationsanfrage zuständiger BehördenArtikel 6 - Informationsaustausch über grenzübergreifend tätige DienstleistungsunternehmenArtikel 7 - Informationsaustausch über Institute, die über eine Zweigstelle tätig sind, bei Liquiditätsengpässen mit Auswirkungen auf das Institut oder die Zweigstelle selbstArtikel 8 - InkrafttretenANHANG IANHANG II