Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 25/12/2023

Fassung vom: 22/12/2023
Referenzstellen (5)
22/12/2023
Delegierte Verordnung 2023/2772 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2023/2772

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Inkrafttreten und AnwendungANHANG I - EUROPÄISCHE STANDARDS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG (ESRS)ESRS 1 - Allgemeine AnforderungenESRS 2 - Allgemeine AngabenESRS E1 - KlimawandelESRS E2 - UmweltverschmutzungESRS E3 - Wasser- und MeeresressourcenESRS E4 - Biologische Vielfalt und ÖkosystemeESRS E5 - Ressourcennutzung und KreislaufwirtschaftESRS S1 - Eigene BelegschaftESRS S2 - Arbeitskräfte in der WertschöpfungsketteESRS S3 - Betroffene GemeinschaftenESRS S4 - Verbraucher und EndnutzerESRS G1 - UnternehmenspolitikANHANG II - ABKÜRZUNGEN UND GLOSSAR