Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2024
Änderungen
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ANHANG VIII - Delegierte Verordnung 2021/2178

ANHANG VIII

MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON WERTPAPIERFIRMEN



Meldebogennummer

Bezeichnung

0

Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

1

KPI IF – Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen

2

KPI IF – Sonstige Dienstleistungen

0.    Überblick über die von Wertpapierfirmen nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI



 

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte

KPI (*3)

KPI (*4)

% Erfassung (an den Gesamtaktiva) (*2)

Haupt-KPI (für den Handel für eigene Rechnung)

Green Asset Ratio

 

 

 

 

 

Gesamteinnahmen aus ökologisch nachhaltigen Dienstleistungen und Tätigkeiten

KPI

KPI

% Erfassung (an den Gesamteinnahmen)

Haupt-KPI (für Dienstleistungen und Tätigkeiten außer dem Handel für eigene Rechnung)

Einnahmen-KPI (*1)

 

 

 

 

(*1)   

Gebühren, Provisionen und andere monetäre Leistungen

(*2)   

% der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva

(*3)   

auf Grundlage des Umsatz-KPIs der Gegenpartei

(*4)   

auf Grundlage des CapEx-KPIs der Gegenpartei

1.    KPI IF – Handel für eigene Rechnung Dienstleistungen

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2.    KPI IF – Sonstige Dienstleistungen

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