Artikel 8
Meldung von LEI-Änderungen und Aktualisierung des Identifizierungscodes von LEI
Der in Absatz 1 genannte Antrag umfasst mindestens die folgenden Aspekte:
die LEI jeder der an der Unternehmensumstrukturierung beteiligten Gegenparteien;
die LEI der neuen Gegenpartei;
das Datum, an dem die Änderung der LEI erfolgt oder erfolgt ist;
die UTI der betroffenen Derivate, wenn das Ereignis der Unternehmensumstrukturierung nur eine Untergruppe der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Derivate betrifft;
einen Nachweis, dass die Unternehmensumstrukturierung stattgefunden hat oder stattfinden soll, vorbehaltlich der Offenlegungsvorschriften für die Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014.