Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 07/10/2022
Änderungen
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Artikel 12 - Inkrafttreten und Geltung

Artikel 12

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem am 29. April 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.